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VGH Bayern, 05.06.2020 - 12 C 20.308 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
SGB VIII § 50; VwGO § 166; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1
Unterlassung amtlicher Äußerungen in einem familiengerichtlichen Verfahren - rewis.io
Unterlassung amtlicher Äußerungen in einem familiengerichtlichen Verfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 23.01.2020 - AN 6 K 19.398
- VGH Bayern, 05.06.2020 - 12 C 20.308
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 11.11.2010 - 7 B 54.10
Anspruch auf Unterlassen einer amtlichen Äußerung
Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2020 - 12 C 20.308
Wird eine amtliche Äußerung diesen Anforderungen nicht gerecht oder erweist sie sich als ehrverletzend, kann der Betroffene - bei Wiederholungsgefahr - ihre Unterlassung beanspruchen (vgl. BVerwG, B.v. 11.11.2010 - 7 B 54.10 - BeckRS 2010, 56687 Rn. 14 ff. mit weiteren Nachweisen).
- VG München, 02.06.2021 - M 18 E 21.1454
Kein Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen des Jugendamts in …
Wird eine amtliche Äußerung diesen Anforderungen nicht gerecht oder erweist sie sich als ehrverletzend, kann der Betroffene - bei Wiederholungsgefahr - ihre Unterlassung beanspruchen (BayVGH. B.v. 5.6.2020 - 12 C 20.308 - juris Rn. 2 unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 11.11.2010 - 7 B 54.10 - juris Rn. 14 ff.).Das Familiengericht hat das Jugendamt gemäß § 162 FamFG anzuhören bzw. zu beteiligen, ist aber an die Stellungnahmen des Jugendamts nicht gebunden, sondern dazu berufen, sich eine eigene Überzeugung zu bilden (vgl. § 37 Abs. 1 FamFG; Dürbeck, NZFam 2020, 786;… BVerfG, B.v. 24.3.2014 - 1 BvR 160/14 - juris Rn. 48 ff. zur Entscheidung nach §§ 1666, 1666a BGB).