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   VGH Bayern, 05.06.2020 - 12 C 20.308   

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https://dejure.org/2020,18663
VGH Bayern, 05.06.2020 - 12 C 20.308 (https://dejure.org/2020,18663)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.06.2020 - 12 C 20.308 (https://dejure.org/2020,18663)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Juni 2020 - 12 C 20.308 (https://dejure.org/2020,18663)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB VIII § 50; VwGO § 166; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1
    Unterlassung amtlicher Äußerungen in einem familiengerichtlichen Verfahren

  • rewis.io

    Unterlassung amtlicher Äußerungen in einem familiengerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.11.2010 - 7 B 54.10

    Anspruch auf Unterlassen einer amtlichen Äußerung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2020 - 12 C 20.308
    Wird eine amtliche Äußerung diesen Anforderungen nicht gerecht oder erweist sie sich als ehrverletzend, kann der Betroffene - bei Wiederholungsgefahr - ihre Unterlassung beanspruchen (vgl. BVerwG, B.v. 11.11.2010 - 7 B 54.10 - BeckRS 2010, 56687 Rn. 14 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • VG München, 02.06.2021 - M 18 E 21.1454

    Kein Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen des Jugendamts in

    Wird eine amtliche Äußerung diesen Anforderungen nicht gerecht oder erweist sie sich als ehrverletzend, kann der Betroffene - bei Wiederholungsgefahr - ihre Unterlassung beanspruchen (BayVGH. B.v. 5.6.2020 - 12 C 20.308 - juris Rn. 2 unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 11.11.2010 - 7 B 54.10 - juris Rn. 14 ff.).

    Das Familiengericht hat das Jugendamt gemäß § 162 FamFG anzuhören bzw. zu beteiligen, ist aber an die Stellungnahmen des Jugendamts nicht gebunden, sondern dazu berufen, sich eine eigene Überzeugung zu bilden (vgl. § 37 Abs. 1 FamFG; Dürbeck, NZFam 2020, 786; BVerfG, B.v. 24.3.2014 - 1 BvR 160/14 - juris Rn. 48 ff. zur Entscheidung nach §§ 1666, 1666a BGB).

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